Die Schulung zum neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die dazugehörige Verordnung verpflichtet alle Berufskraftfahrer nun alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen und in den Führerschein eintragen (95) zu lassen.
Mit Blick auf dieses Gesetz und speziell für den Themenbereich der "Ladungssicherung" haben wir diese Schulung entwickelt.
Die Schulung beinhaltet komplett die vorgeschriebenen Themen 1.4 und 2.2 der Anlage 1 der Verordnung zum BKrFQG.
Damit eignet sich die Schulung auf Grund seiner Praxisnähe für die Information Ihrer Fahrer.
Die Schulung enthält Tipps für die tägliche Arbeit, versucht aber auch den zum Teil langjährigen Erfahrungen der Fahrer gerecht zu werden.
Modul 3 - Ladungssicherung
• Branchenkenntnisse zum Güterkraftverkehr
• Richtiges Beladen, Berechnung der Nutzlast und Nutzvolumen
• Feststell- und Verzurr Techniken
• Arten von Verpackungen und Lastträgern
• Haftung im Schadensfall
• Vorausschauendes Fahren, Beurteilung der Fahrbahnverhältnisse
Die Schulung kann mit oder ohne Praxisteil durchgeführt werden.
Diese Schulung beinhaltet keine Praxisteile.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.